Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden (Roh-Daten, Foto-Abzüge, Fine-Art-Prints, Leinwände, Alben usw.) sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

II. Urheber- und Nutzungsrecht

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin, die nicht ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten jedweder Art bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an der Fotografin. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl in einer Galerie werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung der Fotografin. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, das die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung der Fotografin in Printmedien und in Buchform als vorzulegende Referenz benutzt werden dürfen. Andere Vereinbarungen zur Veröffentlichung in Social Media wie Facebook oder Instagram, Ausstellungen sowie auf der Homepage bedürfen der Schriftform.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

Jede Bestellung, jeder Bezug und jede Verwendung des Bildmaterials – unabhängig ob zu rein internen (Auswahl)-Zwecken oder für Veröffentlichungen – ist honorarpflichtig. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadensersatzansprüche geltend machen. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale laut Preisliste berechnet. Wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmen aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar ggf. entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Hat die Fotografin mit ihrer Arbeit an dem Shooting begonnen, muss der Auftraggeber den vereinbarten Preis vollständig bezahlen und ist nicht erstattbar, der Vergütungsanspruch liegt bei der Fotografin. Die Gesamtsumme des vereinbarten Paketpreises ist direkt bei dem Fototermin vor Ort und in bar zu zahlen. Der Rechnungsbetrag von zusätzlich bestellten Digitalen Dateien, Fotoabzügen, Leinwänden, Alben etc. durch den Auftraggeber, ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Dem zufolge wird dann der Auftrag zur Herstellung an die Labore geschickt und/oder die Produkte an den Auftraggeber versendet. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Digitalen Dateien/Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung. Gutscheine sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen, eine Bargeldauszahlung erfolgt nicht. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die digitalen Rohdaten (RAW) verbleiben im Besitz der Fotografin, eine Abgabe der unbearbeiteten Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im JPEG-Format. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Fotografin wird einen erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labor etc.) ausführen lassen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftraggeber akzeptiert den Stil der Bearbeitung und den fotografischen Arbeiten in Aufnahme dessen der Fotografin uneingeschränkt. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, Reisebehinderungen etc.

IV. Haftung, Ausfallhonorar

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Bei Nichterscheinen der Fotografin zu einem Fototermin aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, übernimmt die Fotografin keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden. Sollte es dem Auftraggeber ohne vertretbare Gründe (Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen, Wetterbedingungen) nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies der Fotografin frühzeitig mitgeteilt werden. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die zur Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Fotografin verwahrt die Negative und digitalen Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und digitalen Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Trotz größter Sorgfalt und Zusammenarbeit mit Fachlaboren besteht die Möglichkeit, dass sich bei Nachbestellungen und Vergrößerungen Abweichungen in Farbe, Helligkeit oder Kontrast gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farb-, Helligkeits- und Kontrastdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erhebliche Mängel. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Der Auftraggeber darf der Fotografin für die Arbeiten der Aufnahme nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat der Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Sofern nicht die Fotografin ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt der die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.

V. Leistungsstörung

Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl in der Galerie werden keine Nutzungsrechte übertragen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

VIII. Mehrwertsteuer

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus der Fotografin gem. §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

IX. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtstand vereinbart.